Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der erste Vorsitzende oder zweite Vorsitzende. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 500,00 EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.