Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Personen. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften bezüglich Grundvermögen und für die Bestellung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Kassenwart, erforderlich.