Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000,00 EUR ist die Zustimmung des Kongresses erforderlich.