Vertretungsberechtigt sind der 1. und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Eine Beschränkung der Vertretungsmacht besteht für : a) Erwerb, Verkauf und Belastung von Grundstücken sowie für alle sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; b) Spekulationsgeschäfte (beispielsweise Aktiengeschäfte); c) Erwerb von Geldanlagen mit der Bindung von über einem Jahr; Bindung in diesem Sinn bedeutet, dass über den angelegten Betrag nicht vor Ablauf eines Jahres verfügt werden kann; d) Die Aufnahme von Krediten von insgesamt mehr als der Summe der Mitgliedsbeiträge des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres. Für diese Geschäfte bedarf es der Zustimmung durch eine ordentliche Mitgliederversammlung.