Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchsten sieben Mitgliedern. Darunter der Vorsitzende, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Vorsitzende vertritt allein, der/die stellvertretende/n Vorsitzende/n jeweils zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied.