Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Stellvertretern. Jeder von Ihnen ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht eines allein handelnden Vorstandsmitglied ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte über 1.000,00 € nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen werden können. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Vorstandsvorsitzende und einer seiner Stellvertreter den Verein gemeinsam vertreten.