Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Sekretär, dem Buchhalter und sofern mehr als fünf Vorstandsmitglieder gewählt wurden, den Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, unter denen der Vorsitzende oder ein Stellvertreter sein muss, vertreten gemeinsam.