Vertretungsberechtigt sind der Präsident und 2 Vizepräsidenten. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites von 10.000,00 EURO (i.W. zehntausend Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.