Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassierer. Der 1. oder der 2. Vorsitzende vertreten jeweils alleine. Der Kassierer vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Geschäfte, die den Wert von 20.000,00 EUR übersteigen, sowie Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte betreffende Verträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.