Der Vorstand besteht aus mindestens vier gleichberechtigten Vorstandsmitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertritt jedes Vorstandsmitglied bis zu einem Betrag von 500,00 EUR den Verein allein. Bei einem Betrag über 500,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam.