Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten gemeinsam. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 500,00 Euro (brutto) ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Betragen die Mittel des Vereins weniger als 1.000,00 Euro bedarf der Vorstand für Rechtsgeschäfte der Zustimmung der Mitgliederversammlung, wenn der Geschäftswert mehr als 20 % (brutto) der Mittel des Vereins beträgt. Für Miet-/Pacht- oder Darlehensverträge bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.