Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist: der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Der 1. und der 2. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Kassierer und der Schriftführer vertreten den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.