Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR verpflichtet ist, die mehrheitliche Zustimmung des gesamten Vorstands einzuholen. Miet- und Pachtverträge müssen vorher von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.