Der Verein wird durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden jeweils einzeln vertreten. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass bei Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 Euro die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich ist. Anschaffungen, die durch die Vereinskasse nicht abgedeckt werden können, sowie Miet- und Pachtverträge bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.