Vertretungsberechtigt sind der Zunftmeister, der Vizezunftmeister, der Zunftschreiber und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 EUR belasten und für Dienstverträge bedarf es der Zustimmung des Zunftrates.