Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Bei Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von 5.000,00 EUR vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.