Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen: dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zur Aufnahme eines Kredits oder zum Eingehen sonstiger Verbindlichkeiten des Vereins bei einem Betrag von mehr als 10.000,00 EUR die Zustimmung mindestens eines ordentlichen Mitglieds; und von mehr als 25.000,00 EUR die Zustimmung von mindestens 75% der ordentlichen Mitglieder erforderlich ist; letzteres gilt unabhängig vom Betrag bzw. Wert beim Erwerb, Verkauf, Belastung oder Verfügung über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.