Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsbefugnis ist in der Weise beschränkt, dass beim Abschluss von Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 Euro ein mehrheitlicher Zustimmungsbe-schluss des gesamten Vorstands notwendig ist. Miet- und Pachtverträge müssen vorher von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.