Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Zum Erwerb und der Verfügung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie zur Aufnahme eines Darlehens oder der Zusage von finanziellen Leistungen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.