Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist mit Wirkung gegenüber Dritten Beschränkt bei: -Erwerb, Verkauf und Belastung von Grundstücken sowie für alle sonstigen Verfügun-gen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; -Erwerb von Geldanlagen mit einer Bindung über einem Jahr; -Aufnahme von Krediten von insgesamt mehr als 1.000,00 €.