Der Vorstand des Vereins im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Sekretär, dem Schatzmeister und dem Welfare Officer. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 500,00 EUR die Mitgliederversammlung ihre Zustimmung erteilen muss.