Das geschäftsführende Präsidium setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, mindestens einem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Präsidiums, die durch das geschäftsführende Präsidium selbst im Wege der Mehrheitswahl bestimmt werden. Der Präsident ist einzelvertretungsberechtigt, die anderen Mitglieder vertreten je gemeinschaftlich.