Vertretungsberechtigt sind der/die Vorsitzende, der/die 1. stellvertretende Vorsitzende und der/die Kassenführer(in). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende oder der/die 1. stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 1.000,00 Euro ist ein Beschluss des Vorstands erforderlich.