Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 5 Mitgliedern. Der Vorsitzende vertritt einzeln. Der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführen vertreten gemeinsam. Der Schatzmeister und das weitere Vorstandsmitglied sind nur gemeinsam mit dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer vertretungsberechtigt.