Vertretungsberechtigt sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der erste Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt. Der zweite Vorsitzende ist gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von mehr als 10.000.- EUR ist ein einfacher Mehrheitsbeschluß durch den Vorstand notwendig.