Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, 1. und der 2. stellvertretende Vorsitzende sowie der Kassen- und Schriftführer und der Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit. Der Vorsitzende und der Kassen-und Schriftführer sind einzelvertretungsberechtigt. Desweiteren wird der Verein durch mindestens drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.