Der Vorstand besteht mindestens aus den beiden Vorsitzenden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht der Vorsitzenden ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften mit Dritten, die einen Geschäftswert von 1.000,00 Euro übersteigen, ein vorher von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnender schriftlicher Beschluss und ein Nachweis über die getätigte Ausgabe erforderlich sind.