Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieser allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit sie zugleich als Vertreter der Hansgrohe SE handeln.