Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der/ die erste Vorsitzende, der/ die stellvertretende Vorsitzende, der/ die Kassierer/in, der/ die Schriftführer/in. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes darunter der/ die erste Vorsitzende oder der/ die stellvertretende Vorsitzende vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 € die Zustimmung des Hauptausschusses erforderlich ist.