Der Vorstand besteht aus 2 Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für den Abschluss aller Verträge ab einem Wert von 1.000,00 EUR (mit Ausnahme arbeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Entscheidungen) bedarf der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.