Der Vorstand besteht aus vier Personen, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Die Mitgliederversammlung kann festlegen, dass Rechtshandlungen, die den Verein im Einzelfall mit mehr als 1.000,00 EUR verpflichtet würden, nur durch den Gesamtvorstand vorgenommen werden dürfen.