Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, drei stellvertretende Vorsitzende, der Kassier und der Schriftführer. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Zu Geschäften mit einem Wert von mehr als 1000,00 Euro sowie zur Eingehung von Dauerschuldverhältnissen ist die Zustimmung des Berats erforderlich.