Vertretungsberechtigt sind der Vorsitzende, ein oder mehrere stellvertretenden Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein. Die Handlungsmacht des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter ist in der Weise beschränkt, dass über Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 500 EUR der Gesamtvorstand beschließen muss. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 5000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.