Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit gemeinsam.