Der Verein wird durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und mindestens 3 oder höchstens 7 weitere Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.