Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln, die übrigen Vorstandmitglieder zu zweit. Für Rechtsgeschäfte über 500 Euro ist die Zustimmung des Ausschusses erforderlich.