Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende sowie der Kassier. Sie vertreten jeweils einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.