Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften im Wert von mehr als 500 EUR der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist weiter in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften im Wert von über 5.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.