Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der Sekretär sowie der Kassenwart. Sie vertreten gemeinsam. Der Vorstand kann Rechtsgeschäfte bis 1.500,00 EUR ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung abschließen. Für darüber hinausgehende Rechtsgeschäfte ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.