Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäften mit einem Kapitalwert von mehr als EUR 2.500,00 nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen werden dürfen.