Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert ab EUR 500,00 vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, ansonsten ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von EUR 5.000,00 nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen werden dürfen.