Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Geschäften bzw. Zuwendungen von über 1000,00 EUR ist ein Beschluss des Gesamtvorstandes erforderlich. Bei Geschäften bzw. Zuwendungen von über 5000,00 EUR ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.