Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer. Der 1. Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäften ab einem Geschäftswert von EUR 1.000,00 nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen werden dürfen.