Vertretungsberechtigt sind die 1. und die 2. Vorsitzende sowie die Stellvertreterin der 1. Vorsitzenden. Sie vertreten jeweils einzeln. Sofern finanzielle Maßnahmen für den Verein ab einer Höhe von EUR 500,00 getroffen werden, sind jeweils 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.