Vertretungsberechtigt sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 2.500,00 Euro belasten und für Dienstverträge sind sie jeweils nur nach Absprache mit dem Schatzmeister berechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.500,00 Euro belasten und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder. Für Grundstücksverträge sowie Kreditverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.