Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister, und höchstens aus fünf Mitgliedern, einschließlich eines Schriftführers und/oder eines Presse- und Öffentlichkeitsreferenten. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind einzelvertretungsberechtigt, die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zwei gemeinsam.