Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister. Der Verein wird vertreten durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 5.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.