Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf von beweglichen Sachen, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder über grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites und darüber hinaus zur Eingehung von Verbindlichkeiten von mehr als 5.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.