Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Sie vertreten den Verein je einzeln. Jedes Vorstandmitglied ist befugt, im Namen des Vereins oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.