Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Der Präsident vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zum Erwerb oder Veräußerung, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 Euro bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.